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VGH Bayern (10 C 00.2833) | Datum: 29.09.2000
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 17. Juli 2000 auf 20.000 DM gemäß § 13 Abs. 1 GKG , § 5 ZPO i.V.m. § 173 VwGO ist nicht zu [...]